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Spam E-Mails: Wer ist Opfer, wer ist Täter?

Spam E-Mails waren am vergangenen Freitag Thema im Landgericht Münster, und ich habs mir angeschaut. Aber der Angeklagte war in diesem Fall kein Spammer,  sondern der Betreiber eines Privatblogs, der eine Spam-Email auf seiner Seite veröffentlicht und diese und das darin beworbene Angebot kritisiert hatte.

Vorgeschichte: Blogger veröffentlicht Spam-Email

Die Spam E-Mail bewarb das Angebot eines Hammer Branchenverzeichnis-Dienstleisters und Suchmaschinenbetreibers im Hammer Umfeld. Ein Empfänger dieser E-Mail, ein Münsteraner Student, veröffentlichte diese daraufhin auf seinem Blog, kommentierte diese und das beworbene, zweifelhafte Angebot, dass den Anschein einer Abofalle erweckte. Die Firma hatte einige Monate zuvor beteuert, dass die Mail nicht von ihnen selbst, sondern vermutlich von einem Konkurenten verschickt wurde, um dem Unternehmen zu schaden, und bat den Blogbetreiber den Eintrag zu entfernen. Eine vorläufige Einigung erfolgte dann mit Veröffentlichung einer Gegendarstellung. Das Unternehmen war damit aber einige Wochen später nicht mehr zufrieden, und bat erneut um Änderungen und Entfernung des Eintrags. Das ganze scheint wohl ziemlich planlos abgelaufen zu sein und trotz zahlreicher Zugeständnisse des Bloggers kam es nie zu einer endgültigen Einigung. Schließlich wurden Anwälte eingeschaltet und es kam zum Prozess.

Prozess: Branchenverzeichnis-Dienstleister unterstellt Blogger Google Suchmaschinen Optimierung

Vor einem Kammergericht in Münster musste sich dann der Privat-Blogger, ein Student aus Münster, rechtfertigen. Er gab an, dass der Absender der E-Mail auf das Hammer Unternehmen hindeutete, dass ein kostenpflichtiges Branchenverzeichnis sowie eine Suchmaschine betreibt. Er räumte aber ein, dass sich dies auch fälschen lassen könnte. Der Richter räumte ein, dass der Blog-Artikel vollkommen legitim sei, dass er aber den Eindruck erwecke, dass die Spam-Email tatsächlich von dem besagten Unternehmen verschickt worden sei. Er räumte aber weiter ein, dass er Zweifel habe, ob man vorraussetzen müsse, dass Privatleute den Absender einer E-Mail anzweifeln müssen und komplizierte Header-Informationen der E-Mail prüfen und auswerten müssen. Dies sei technisch nicht so firmen Menschen wahrscheinlich nicht zu zumuten. Ich war positiv überrascht, dass der Richter ein ziemlich gutes Verständnis des technischen Hintergrunds mitbrachte – der wusste wie E-Mails funktionieren.

Der Kläger führte eine Liste von auf ihn registrierten E-Mail-Adressen an und zeigte auf, dass keine dieser Adressen der Absender der besagten Spam-E-Mail sei. Weiterhein habe er den in der Spam-Email beworbenen Link, der direkt auf eine Seite zur Neuregistrierung führte, bereits sperren lassen. Er begründete sein Anliegen den Blog-Eintrag entfernen zu lassen damit, dass viele seiner Geschäftskunden abspringen würden, wenn sie nach seinem Unternehmen googlen und den Blogeintrag finden. Außerdem ständen viele Arbeitsplätze auf dem Spiel. Er unterstellte dem dem Angeklagten außerdem, seinen Blog-Eintrag mit google so optimiert zu haben – durch Link-Tausch und Link-Kauf – dass beim googlen nach dem Unternehmen seinen Eintrag als ersten Hit findet. Dies würde er machen um dem Unternehmen zu schaden. War schon etwas komisch, wieviel Böswilligkeit einem kleinen Studenten hier zu geschrieben wurde, der sich eigentlich nur gegen Spam-Emails wehrte und vor Abofallen warnte.

In Vergleichs-Gesprächen kam es zu einem langen hin und her, wie der Blogeintrag abgeändert werden könnte, so dass sich beide Parteien einig sind. Nachdem zunächst nur der Titel und der Link des Eintrags geändert werden sollte, stellte der Kläger immer weitere, teils verwirrende Forderungen, den Unternehmensnamen dann doch ganz zu entfernen, noch einen anderen Blogeintrag zu ändern, der nicht Gegenstand der Verhandlung war, so wie Suchergebnisse bei google zu ändern. Das wurd nachher echt kurios und seltsam…

Schließlich räumte der Angeklagte ein, den Blogeintrag ganz zu entfernen, falls der Kläger die Gerichtskosten trägt – mit Bedenken, da er hier auf sein Recht der freien Meinungsäußerung verzichte. Aber ein Neuverfassen des Blogeintrags wurde an dieser Stelle wohl zu kompliziert.

Fazit

Für mich das erste mal, dass ich so einen Gerichtsfall mal live Verfolge und nicht irgendwelche Gerichtsshows im Fernsehen verfolge. Ich dachte erst es wird langweilig und nach ein paar Paragraphen versteh ich nix mehr – aber nein, war sauspannend kann ich nur sagen. Und dann noch so ein Präzedenz-Fall. Witzig fand ich vor allem, dass der Betreiber einer Suchmaschine wohl nicht in der Lage ist, seine eigene Seite bei google höher platzieren zu können, als der Blogeintrag – da ist einiges an Abstand gewesen. Und wie kommt der Betreiber einer Suchmaschine auf so kuriose Ideen wie Link-Käufe? *strange* Und die Firma sträubte sich jedoch trotz der gesamten Zugeständnisse für die notwendigen Kosten aufkommen zu kommen, mit der Begründung dies sei bei Vergleichen nicht üblich.
Bis das Protokoll endgültig verabschiedet ist, wird der Blogeintrag vermutlich noch ein paar Tage online bleiben.

Ich denke der Blogbetreiber hätte auch gewinnen können, aber im Falle einer Revision wäre das Kostenrisiko wohl zu groß geworden. Was lern ich daraus? Vorsichtig sein, wie man Blogeinträge verfasst und immer explizit einräumen, dass der Absender einer E-Mail nicht mit Sicherheit bestimmt werden kann. ;)

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